BGH-Urteil zu Endgeltklausel für Einträge in Internet-Branchenverzeichnissen

Welches Unternehmen kennt das nicht?
Man erhält unerwartet ein Fax oder einen Brief mit der Aufforderung, die Firmendaten zu aktualisieren bzw. zu ergänzen, um dieses dann schnellstmöglich zurückzusenden, am besten per Fax. Aber aufgepasst! Im Kleingedruckten steht, wie viel Sie diese Aktualisierung kosten soll (oft ca. 700€) und wie lange Sie sich vertraglich binden (meist 2 Jahre) –  und dass, obwohl Standardeinträge in Branchenbüchern kostenlos sind.

Viele unserer Kunden berichten von solchen Abzockmaschen und bitten uns diesbezüglich um Rat. Wir empfehlen immer: Bloß nicht unterschreiben! Auch der Bundesgerichtshof möchte diesem Geschäft ein Riegel vorschieben und urteilte aktuell, dass eine Entgeltklausel nicht Vertragsbestandteil ist, da diese unauffällig in das Gesamtbild des Antragformulars eingefügt ist, so dass eine Kenntnisnahme nicht zu vermuten ist.

Zum Urteil des BGH:  www.bundesgerichtshof.de

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